Der Verkauf von erlaubnispflichtigen Produkten (zB. Schusswaffen oder Schusswaffenkomponenten) können wir nur unter expliziter Genehmigung vom luxemburgischen Justizministerium tätigen. Für die Anfrage einer solchen Genehmigung müssen wir vorweisen können, dass der Käufer für den Besitz und Import des erlaubnispflichtigen Produktes in seinem Residenzland berechtigt ist.
Aus diesen Gründen können jegliche betroffene Artikel nicht über die übliche Webshop-Prozedur erworben werden. Stattdessen bitten wir Sie, uns dann über unser Kontaktformular oder per E-mail anzuschreiben. Bitte beachten Sie, dabei alle betroffenen Artikel und Ihre Adresse anzugeben. Wir werden Sie dann über die nötigen Dokumente informieren, und die Zahlungsmethode zur Bestellung angeben. Wir beantworten dabei auch gerne Fragen bezüglich der verlangten Dokumente, jedoch bitte beachten Sie, dass die lokale Verwaltungspraxis in Eurem Residenzland uns nicht unbedingt bekannt ist und dies nur als Hinweis zu betrachten ist. Sie tragen allein die Verantwortung dafür, dass jegliche unternommene Behördengänge den gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg und in Ihrem Residenzland entsprechen.
Da Waffengesetze von Land zu Land unterschiedlich sind, können wir voraussichtlich keine genaue Angabe der nötigen Dokumente angeben. Grundsätzlich werden Waffenschein (oÄ), Kopie eines Personalausweises und Importgenehmigung benötigt.
Für diese Genehmigung verrechnen die Behörden eine Verwaltungsgebühr, welche Ihnen zusätzlich vom Einkaufspreis und Liefergebühren als Vorzahlung angerechnet wird. Die Verwaltungsgebühren sind folgende:
Andere erlaubnispflichtige Produkte, zB. Messer, benötigen fragen auch zusätzliche Dokumente (zB. eine Kopie des Personalausweises). Diese Produkte können durch die übliche Webshop-Prozedur bestellt werden, jedoch wird die Bestellung angehalten bis Erhalt dieser Dokumente. Wir informieren Sie per E-mail über die benötigten Dokumente.